Brauchen Sie kompetente Rechtsberatung in und um Meerbusch, Willich, Kaarst oder Düsseldorf? Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht stehe ich Ihnen vor Ort mit umfassenden Fachkenntnissen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihren Anliegen.
Den ersten Teil meines Studiums der Rechtswissenschaften habe ich mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich beendet. Im nachfolgenden Referendariat habe ich die Wahlstation in den USA absolviert. Nach dieser Erfahrung verstehe ich mich in meiner Anwaltstätigkeit als Dienstleisterin für meine Mandanten.
Im Jahr 1996 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ein Jahr später habe ich mich in Meerbusch niedergelassen und bin seitdem als Rechtsanwältin tätig.
Neben der Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein bin ich auch Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.
Meine Kanzlei in Meerbusch ist im Netzwerk der APRAXA-Kanzleien vertreten. Weiterhin bin ich ein Vertrauensanwalt des Auto Club Europa ACE.
Mein Anspruch ist es mit den Mandaten konstruktive Lösungen zu erarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis bei einem Fall zu erreichen.
Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie einen Rechtsanwalt in Meerbusch für Familienrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen.
Wenn Sie eine kompetente Anwältin in Meerbusch und Umgebung für Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht benötigen, dann treten Sie gerne mit mir in Verbindung. Ich betreue Sie bei Fragen in meinen Rechtsgebieten auch in englischer Sprache. Rufen Sie mich gerne an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Die Unterscheidung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt zum Beispiel für Vertragsrecht ist sehr wichtig. Beide Anwälte durchlaufen das gleiche Studium. Ein Fachanwalt spezialisiert sich später auf ein bestimmtes Fachgebiet wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht. In diesem Fachgebiet hat der Anwalt ein besonderes Fachwissen und kann viel Erfahrung aufweisen. Die Ausbildung eines Fachanwalts unterteilt sich in drei Schritte.
Zuerst muss ein Fachanwaltslehrgang zum Beispiel für Arbeitsrecht, Familienrecht oder Vertragsrecht mit mindestens 120 Stunden besucht werden. Dieser schließt mit einigen Klausuren ab.
Neben diesem Lehrgang muss ein Fachanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Fallliste einreichen. Die Anzahl der Fälle, die in drei Jahren aus dem Fachgebiet nachgewiesen werden müssen, variiert zwischen 50 und 160 Fällen.
Die letzte Hürde zur Zulassung als Fachanwalt kann eine mündliche Prüfung darstellen. Diese ist nicht zwingend notwendig, wenn der Anwalt durch die Einreichung seiner Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer den Eindruck hinterlässt, dass das Fachgespräch nicht mehr nötig ist. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schritte verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel des Fachanwalts. Um den Titel eines Fachanwalts weiterhin führen zu dürfen, muss der Anwalt jährlich an einer Fortbildung teilnehmen.
Josef-Kohtes-Straße 22
40670 Meerbusch